(§§ 652ff. BGB) Der Makler vermittelt den Abschluss von Verträgen (z. B. über Grundstücke, Versicherungen, Finanzierung) und erhält bei Zustandekommen des Vertrages den Maklerlohn.


Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Aus Gründen der Haftbarkeit und Nachweisbarkeit empfehlen wir die schriftliche Form des Vertrages.


Der Maklerlohn, die Courtage, trägt im Falle der Vermittlung von Versicherungen, die abschließende Versicherungsgesellschaft. Für Sie entstehen keinerlei Kosten indem Sie mit uns zusammen arbeiten!


Eine Maklervollmacht dient als Legitimierungsnachweis von uns an die Versicherungsgesellschaft und dokumentiert, dass Sie uns mit der Erledigung Ihrer Versicherungsangelegenheiten betraut haben.


Maklervertrag.pdf


Maklervollmacht.pdf


Auskunftsvollmacht.pdf